Immunität, Rechtsgeschichte Bedeutung

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Immunität, Rechtsgeschichte

Immunität, Rechtsgeschichte Logo #42834In der Rechtsgeschichte spricht man von der Immunität einer Grundherrschaft, wenn diese nicht der Gerichtsbarkeit des für das Gebiet zuständigen Grafen unterstellt war, sondern diese selbst durch Vögte ausübte.
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